Das deutsche Waffenrecht und seine Fallstricke

  • Dieser Beitrag steht bewusst hier im Bereich "Recherche", da dieses Thema sehr stark in unser Hobby eingreift. Gerade jetzt sind aktuelle Bestrebungen im Gange, das deutsche Waffengesetz zu verschärfen. Inwieweit es sich auf "unseren" Bereich auswirkt ist noch nicht bekannt, da die derzeit in einschlägigen Fachforen veröffentlichten Referentenentwürfe bewusst sehr vage verfasst sind und wenig konkrete Hinweis enthalten was denn nun verschärft werden soll. Nach derzeitigem Stand sollen Bogen und Armbruste stärker reglementiert werden. Wie weit ist noch nicht bekannt. Daher heißt es am Ball bleiben und selbst informieren.

    Genug der Einleitung.

    So sehr unser Hobby mit altertümlichen Waffen assoziiert wird, die natürlich einen nicht unerheblichen Reiz auf uns selbst, sondern auch auf Dritte ausüben, hält das deutsche Waffenrecht nicht nur für Blankwaffen einige Regelungen vor, die bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Der Gesetzgeber engt unser Hobby erheblich ein, indem er Nachbauten historischer Waffen dem Waffengesetz unterwirft.

    Die Definition einer Waffe ist denkbar einfach. Im Waffengesetz (WaffG) steht dazu in §1 Abs. folgendes:

    Quote

    (2) Waffen sind

    1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    Was heißt das jetzt für uns?

    Erst einmal alles was nach Schwert, Keule, Lanze, Messer aussieht, kurz allem was scharf, spitz und schwer ist zu Hause lassen?

    Im Prinzip ja, denn das Verbot, diese Waffen zu führen ist klipp und klar in § 42 Satz 1 geregelt. Dort heißt es:

    Quote

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen

    Glücklicherweise hat der Gesetzgeber eine Ausnahme geschaffen und die findet sich im § 42a. Dieser regelt das "Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen", erlaubt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Genau diese Ausnahmen kommen in unserem Hobby zum Tragen.

    Im Wortlaut wurde folgendes in den Gesetzestext geschrieben:

    Quote

    (2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Diese zwei kleinen Worte ermöglichen trotz des sehr restriktiven deutschen Waffengesetzes unser Hobby.

    Wenn ihr einige anderer Regeln beachtet!

    Die von euch zu Veranstaltungen mitgebrachten Waffensimulatoren dürfen KEINE Waffeneigenschaft besitzen. Also weder scharf noch spitz. Bei Hiebwaffen schaute bislang noch niemand genauer hin, doch auch hier gilt weder scharf noch spitz.

    Auf öffentlichen Veranstaltungen sind scharf geschliffene Waffen absolut VERBOTEN. Was euch erlaubt ist steht in dem oben auszugsweise genannten Gesetz. Dieses werde ich im Anschluss verlinken. Ihr dürft ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge UNTER 12 cm gemessen von Spitze bis zum Heft führen. Das war es. Alles andere lange Eisenzeug MUSS stumpf und die Klinge nach Möglichkeit bedeckt sein.

    Das gilt ausdrücklich auch für in der "Wikinger" Szene gern am Gürtel geführten Äxte. Es sind Waffen im Sinn des WaffG und verboten! Egal ob die scharfe Klinge einen Schneidenschutz hat. VERBOTEN!!!

    Anders sieht es aus wenn ihr Displays bestückt. Manche Veranstaltungen sind mehr in didaktischem Rahmen aufgebaut, hier ist die Präsentation scharf geschliffener Waffen nach ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörden erlaubt. Hierzu muss je nach Behörde der Antragsteller genau auflisten welche Waffen er präsentiert und wie er diese vor unbefugter Nutzung schützt. Hier haben sich abschließbare Displayständer oder Schaukasten mit Plexiglasdeckel bewährt.

    Aber Vorsicht: auch hier gibt es Fallstricke! Trotz Erlaubnis MUSS die scharfe Waffe in einem verschlossenen Behältnis von eurem Wohnort zum Veranstaltungsort transportiert werden.

    Das Folgende mag jetzt irgendwie etwas schräg klingen, doch das WaffG gilt sogar bei euch zu Hause. Egal ob in euer Werkstatt oder der Küche scharfe, spitze, schneidende Werkzeuge zu Hauf offen liegen- eure scharfen Waffen müssen durch Einschluss in einem geeigneten verschlossenen Behältnis vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt werden.

    Sofern ihr selbst nachlesen möchtet, hier der Link zum deutschen Waffengesetz auf Gesetze im Internet.

    Noch einige Sätze zum Abschluss. Bei Verstößen gegen das Waffenrecht sind deutsche Richter ziemlich Humorlos. Was manche für eine Bagatelle halten, kann empfindlich geahndet werden. Urteile von 60 Tagessätzen und mehr sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Mit 90 TS geltet ihr als Vorbestraft.

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    Anzahl TS korrigiert. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Veranstaltungsbesucher ist für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eigenverantwortlich. M.T.

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