Spätmittelalterliche Bettausstattung

  • Im letzten Jahr habe ich einiges zum Thema Bettausstattung recherchiert und im Anschluss rekonstruiert.

    Das Schlafen auf dem Boden und nichts außer einer Wolldecke oder nur einen Mantel gehört zu den Mythen die sich hartnäckig halten.

    Den Artikel, den wir dann verfasst haben, verlinke den mal: https://www.bayreuth1320.de/haus-hof/einrichtung inkl. einem ausführlichen Artikel, den ich leider aufgrund seiner Größe nicht als Anlage hier anhängen kann.

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    Ich habe unglaublich viele Inventare und Testamente gelesen. Der Standardsatz: ein Bett, ein Matratz, ein Polster, zwei Kissen, eine Decke. Nirgendwo bin ich auf eine Primärquelle ! (tatsächlich eine Stelle in der dokumentiert ist, dass der Wohnstandard war, dass die Matratze auf dem Boden lag). In sehr viel Literatur aus den 70/80 er Jahren wird dieser Punkt besprochen, aber nie geschrieben, woher die Aussage kommt. Ich vermute, dass es sich um eines dieser tradierten Dinge handelt, die irgendwann mal aufkamen und dann immer und immer wieder abgeschrieben werden und nie hinterfragt wurden. Auch möchte ich noch ergänzen, dass die Wohn- und Lebensqualität, Kaufkraft, Rechtsschutz von Arbeitnehmern in den Zeiten der Industrialisierung um ein erhebliches schlechter waren, als die im Mittelalter.

    Bild: von mir.

  • Hier mal ein Testament aus Köln 1343

    Permalink:

    https://historischesarchivkoeln.de/archive.xhtml?id=Vz++++++00028217MHupElko#Vz______00028217MHupElko

    Text:

    1343 Mai 7 (in crastino desti beati Johannis ante portam Latinam)


    Herburgis dicta van me Hoytline, Begine in Köln (beghina Colonien.), gesund


    Ich verfüge über die Güter, die mir von Gott verliehen sind, weil ich nicht ohne ein Testament gemacht zu haben sterben möchte und allen Streit um meinen Nachlass vermeiden will.

    Bestattet werden möchte ich bei den Predigerbrüdern.

    Zum Dombau (ad fabricam maioris ecclesie Colon.) gebe ich 5 mr. c. p. (denariorum Colonien. pagamenti).

    Mein Haus Unter Sachsenhausen (in vico appellato inter sedecim domos) im Kirchspiel St. Maria Ablass (ste. Marie Indulgentiarum), welches ich bewohne, vermache ich mit aller dazu gehörenden Gerechtigkeit dem Zisterzienserkloster Altenberg (veteris Montis) im Bistum Köln unter der Bedingung, dass derjenige, dem ich es übertragen habe, das Haus im ersten Jahr nach meinem Tod umsonst bewohnen soll. Wenn Hermannus dictus vanme Hoytline, mein Bruder, das Haus dann bewohnen will, so soll er dem gen. Kloster jährlich einen Zins von 10 mr. bezahlen, solange er in dem Haus wohnt.

    Sodann legiere ich dem gen. Kloster am Tag meines Begräbnisses 12 mr., wofür dort eine Mahlzeit gereicht werden soll (pro pictancia eis dandis); im ersten Jahr nach meinem Tod soll das Kloster monatlich 4 mr. erhalten, wofür man den Brüdern zum allgemeinen Verzehr in ihrem Refektorium eine Flasche besorgen soll.

    Bruder Gerardo, der zur Zeit Schatzmeister (bursarius) des gen. Klosters ist, gebe ich 6 mr.; Bruder Petro de Emme, Laienbruder (converse) dort, gleichfalls 6 mr.

    Den Predigerbrüdern in Köln vermache ich 20 Viertel (sextaria) Wein und 6 mr., die sie in ihrem Refektorium an meine Begräbnistag verbrauchen sollen; zu meinem Siebenten (in septimo die obitus mei) sollen sie wieder 20 Viertel Wein und 4 mr. zum gleichen Zweck bekommen, desgleichen auch zu meinem Dreißigsten und zu meinem Anniversarium. Dazu legiere ich ihnen im ersten Jahr nach meinem Tod monatlich 4 mr., mit denen man Fische zum allgemeinen Verzehr in ihrem Refektorium kaufen soll.

    Bruder Henrico dicto Scherfgin gebe ich 5 mr.; Bruder [Alb]erto de Buschoducis, Mitglied des gleichen [Prediger-]Ordens 5 mr.; meinem Beichtvater (confessori), ebenfalls Predigerbruder, 5 mr.; den Brüdern des Predigerordens, gleich ob sie Priester oder Laienbrüder, jung oder alt sind (tam in sacerdotis constituto quam conversis, tam seni quam iuveni) legiere ich 12 mr. c. p. Dazu will ich, dass 50 mr. im ersten Jahr nach meinem Tod im Predigerkloster geopfert werden und dass die Brüder durch eine Person zusammengerufen werden, um für mein Seelenheil zu beten.

    Zum allgemeinen Gebrauch im Refektorium der Minderbrüder gebe ich 4 mr.; in gleicher Weise den Karmelitern 4 mr., den Augustinern und Kartäusern je 2 mr., den Kreuzbrüdern 1 mr.; dem Kloster Mechtern (ad Martyres) außerhalb Kölns 6 mr.; dem Konvent [d. h. der Deutschordensniederlassung] St. Catharina 3 mr.

    Dem Pastor (plebano) der Pfarrkirche St. Maria Ablass 2 mr. und seinem Kaplan 6 ß.

    Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Himmerod (Hemmelrode) zum gemeinen Nutzen der Brüder im Refektorium 4 mr.; dem Kloster Eberbach (Everbach) 3 mr.; den Begarden (fratribus beggardis [?]) 3 mr.; dem Zisterzienserkloster in Hamm (Hammone) 3 mr. zum gemeinen Gebrauch im Refektorium; jeder Nonne des Klosters Zissendorf (Cysendorp) 12 Pfennige; jedem Armen eines jeden Kölner Hospitals und des Hospitals in Deutz (Tuiciensis) 6 Pfennige in die Hand.

    Weiter wünsche ich, dass 50 mr. unter armen Priestern und frommen Beginen (beghinas devotas) verteilt werden.

    Dem Beginenkonvent gen. zu der Eyningen auf der Marzellenstraße (in platea sancti Marcelli) 6 mr. oder Stücke aus meinem beweglichen Besitz (de rebus meis) im gleichen Wert.

    Meinem Bruder Hermanno vermache ich 200 mr., die man aus meinen Viehbeständen und meinen anderen, wo auch immer gelegenen Gütern (de pecoribus meis ac aliis de rebus meis ubicumque locorum) nach meinem Tode nehmen soll; dazu gebe ich ihm meinen Hausrat, der sich in Köln befindet, doch soll er davon verteilen, wie ich es ihm auftragen werde. Weiter soll er 5 mr. [Erbzins] aus dem Haus gen. ad [Ca]thenam zur freien Verfügung erhalten, und schließlich gebe ich ihm mein silbernes Bild (pictum meum argenteum.

    Meiner Schwester Gode meine zwei silbernen Krüge (cruselina me argentea), einen Teppich (tapetum) und vier von meinen besseren Kissen; meiner Schwester Bele 50 mr., [meine] Kopftücher und Röcke (falas et tunicas) und eine silberne Schale (schalam); Christine, Tochter meiner Schwester Bele, 25 mr. und eines meiner silbernen Gefäße (vasis argenteis); deren Bruder Henrico 25 mr., ein Bett, Pfühl (pulvinar), zwei Betttücher (lintheamina) und eine Bettdecke (superlectile); Sophie, Tochter meines verstorbenen Bruders Conradi, 5 mr., einen Rock (tunicam) und ein Kopftuch (falam).

    Meiner ehemaligen Magd (famule) Yde 5 mr.

    Der Begine Bele [?] de Meysheym 5 mr.; der Begine Paze im Konvent gen. zu me Hanen 5 mr.

    Brunoni de Gleyne drei solberne Löffel; Bele dicte Bumbartz, Begine, eine silberne Schale (schalam); Christine de Wulferode ebenfalls eine silberne Schale; Henrico dicto Heyne und seiner Frau Heyleke 6 mr.; Flore ... 3 mr.; der Begine Paze im Konvent Bruders Engelberti 3 mr.; Benedicte und Aleydi, Geschwistern, im Beginenkonvent genannt ad Ver..., Kleider von mir im Wert von 4 mr.; Hille und Sophie, Geschwistern, Töchtern des verstorbenen Tilmanni dicti Brune, Kleider von mir im Wert von 4 mr.;

    Mein übriger Nachlass soll ganz in die Hände meines Bruders Hermanni kommen, um ihn derart zu verwenden, wie ich es ihm aufgetragen habe.

    Ihn, Brunonem de [Gley]ne, [Belam] dictam Bumbartz und Christinam de Wulferade, Beginen, wähle ich zu Treuhändern. Vor allem anderen sollen sie meine Schulden bezahlen, soweit diese zu Recht aufgezeigt werden können.

    Ich bitte die Schöffen, das Testament zu besiegeln.

    Quelle: Historisches Archiv Köln

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