Herzlich willkommen!
Beiträge von Leonhardt
-
-
Velkommen!
-
Herzlich willkommen! Schön, dass du hier bist!
-
Willkommen im Forum!
-
Willkommen!

-
Herzlich willkommen!
Tolle Vorstellung!
-
Herzlich willkommen!
-
Herzlich willkommen!
Aus Osnabrücker Sicht ist 9 n. Chr. besonders interessant.

-
Das war ja eine kurze Vorstellung

-
Välkommen och ha det också bra!
-
Willkommen! Das Video mit der Tasche damals bei Dominik fand ich sehr interessant.
-
-
Willkommen "zurück"

-
Nein, du tust mir unrecht. Ganz so vage war meine Frage nicht. Sie bezog sich auf die obigen Bilder und damit auf konkrete Werke. Die Größenangabe habe ich dazugesetzt, weil unterschiedlich große Stickereien abgebildet sind.
-
Kannst du es denn nach dem Gefühl schätzen, so ganz grob? Ich habe da gar keine Vorstellung.
-
Wie lange benötigt ihr so im Schnitt für eine vollflächige Arbeit von, sagen wir mal, 10⨯10cm?
-
Die Grenze zur Vorstrafe ist nicht 2009 hochgesetzt worden. Selbst in den 1990er Jahren lag sie bei 90 Tagessätzen.
Und die Kontrolle der Waffen bezieht sich auf Schusswaffen von Leuten mit Waffenbesitzkarten, nicht auf Blankwaffen.
-
Wenn man eine Aufstellung bestehender Wappen sucht, ist es ja relativ einfach, denn es gibt Wappenrollen. Gibt es so etwas auch für Siegel? Eine Liste mit Bildern bekannter Siegel?
-
der 1273 starb
Damit ist der gute Ordensbruder aber auch schon wieder ins Spätmittelalter gerutscht.
-
Das Folgende mag jetzt irgendwie etwas schräg klingen, doch das WaffG gilt sogar bei euch zu Hause. Egal ob in euer Werkstatt oder der Küche scharfe, spitze, schneidende Werkzeuge zu Hauf offen liegen- eure scharfen Waffen müssen durch Einschluss in einem geeigneten verschlossenen Behältnis vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt werden.
Noch einige Sätze zum Abschluss. Bei Verstößen gegen das Waffenrecht sind deutsche Richter ziemlich Humorlos. Was manche für eine Bagatelle halten, kann empfindlich geahndet werden. Urteile von 60 Tagessätzen und mehr sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Mit 60 TS geltet ihr als Vorbestraft.
Beide Aussagen stimmen nicht. Klingenwaffen müssen auf umfriedetem Grundstück nicht weggeschlossen werden.
Und erst ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft, nicht ab 60.